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Wir über uns
Dienstleistungen
Informieren Sie sich über unser aktuelles Angebot an IT-Dienstleistungen in unserem Dienstleistungskatalog.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Einzelunternehmens von Thilo Zawarty (ZawartySoftware)
§ 1 Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Definitionen
1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen des
Einzelunternehmens von Thilo Zawarty (ZawartySoftware) – im
Folgenden nur noch ZawartySoftware genannt – und den dazu
gehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese
Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Abweichende und /oder ergänzende Bedingungen
des Bestellers /Käufers (im Folgenden Vertragspartner genannt)
sind für ZawartySoftware unverbindlich. Abweichende
Vereinbarungen setzen die schriftliche Bestätigung von
ZawartySoftware voraus, die Bestätigung wirkt jedoch nicht für
die Zukunft.
3. Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die außerhalb
einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
mit ZawartySoftware in Geschäftsbeziehung treten.
4. Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit mit ZawartySoftware in Geschäftsbeziehung treten.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt frühestens zustande, wenn
ZawartySoftware eine Bestellung des Käufers schriftlich oder
fernschriftlich bestätigt oder die Ware übergibt bzw. versendet.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
2. Verbesserungen oder Änderungen der
Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter
Berücksichtigung der Interessen von ZawartySoftware zumutbar
sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine
schriftliche Termin und Preiszusage als unverbindlicher
Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da
unvorhersehbare Termin und Preisänderungen eintreten können.
§ 3 Preise
1. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten
Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die
aktuelle Preisliste für Dienstleistungen von ZawartySoftware.
2. Alle Preise im Versandhandel verstehen sich
zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der
Käufer Unternehmer, verstehen sich alle Preise zuzüglich
Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der am
Tag der Auslieferung ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche
Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen geltender Mehrwertsteuer.
Alle Preise für Dienstleistungen verstehen sich zuzüglich
geltender Mehrwertsteuer.
3. Bei Abrufbestellungen von Unternehmern dient
der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage.
Veränderungen der Beschaffungspreise für ZawartySoftware während
der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen ZawartySoftware zur
Preisanpassung.
§ 4 Liefer und Leistungsvereinbarung
1. Alle Liefervereinbarungen neben oder über
diese Bestimmungen hinaus bedürfen der Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch ZawartySoftware. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
2. Entsprechende Dispositionen sind von
ZawartySoftware nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbständige Leistung.
3. Im Falle des Lieferverzugs hat
ZawartySoftware nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten. ZawartySoftware ist berechtigt, im Falle von ihr
nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. ZawartySoftware
hat im letzteren Fall den Vertragspartner unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte
Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten.
Der Vertragspartner ist im Falle der nicht zu vertretenden
Leistungsverzögerung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert.
Unbeeinträchtigt bleibt das Recht des Vertragspartners sich vom
Vertrag zu lösen, wenn ZawartySoftware die Leistungsverzögerung
zu vertreten
hat. Bei Lieferverzug, den ZawartySoftware zu vertreten hat,
haben Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme von
Falschlieferungen (nur im Originalzustand) ist Unternehmern nur
bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für
Verbraucher gilt die Frist des Widerrufs und Rückgaberecht.
§ 5 Versendung und Gefahrenübergang
1. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gehen
alle Gefahren auf ihn über, sobald die Ware der den Transport
ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager ZawartySoftware’s verlassen hat.
2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt
dieser die Gefahr ab Übergabe der Ware an ihn. Der Annahmeverzug
steht der Übergabe gleich.
Bei Sendungen an ZawartySoftware trägt der Versender jedes
Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der
Ware bei ZawartySoftware sowie die gesamten Transportkosten.
Ausgenommen hiervon sind die Regelungen zum Fernabsatzvertrag,
die im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung finden.
Angelieferte Ware ist vom Käufer, wenn er Kaufmann ist, sofort
bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen
(Transportschäden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim
Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung
auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben,
so hat der Käufer dieses ZawartySoftware umgehend schriftlich
mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
§ 6 Widerrufs und Rückgaberecht im Fernabsatz
1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er
seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware
widerrufen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der
Verbraucher in Schriftform eine Belehrung über sein
Widerrufsrecht erhält. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
Der Widerruf ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu
erklären. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
bzw. der Ware an
Thilo Zawarty
Heinrich-Zille-Ring 3
38471 Rühen.
2. Bei einem Bestellwert bis zu 40 € trägt der
Vertragspartner die Kosten der Rücksendung. Bei einem
Bestellwert über 40 € trägt die Kosten der Rücksendung
ZawartySoftware.
3. Der Vertragspartner darf die Ware sorgsam
und vorsichtig prüfen. Ein Wertverlust durch über die reine
Prüfung hinausgehende Nutzung ist von dem Vertragspartner zu
ersetzen.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom
Verbraucher entsiegelt wurde.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, bar, per NachnahmeBar, NachnahmeVerrechnungsscheck,
NachnahmeEuroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit
nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen
und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ist der Käufer Verbraucher, so gelten die Einschränkungen
hinsichtlich seines Rechts auf Minderung nicht.
3. Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist
ZawartySoftware zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne
besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen
werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von
ZawartySoftware gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag
fällig.
Gleiches gilt, wenn ZawartySoftware andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält ZawartySoftware weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt,
Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
ZawartySoftware steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen
Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist ZawartySoftware berechtigt, Zinsen
in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die
gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts und
Vollstreckungskosten. ZawartySoftware ist berechtigt, ihre
Forderungen abzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
ZawartySoftware behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus
der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder
noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes, vor.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung der Saldoforderung.
Ist der Käufer Verbraucher, so behält sich ZawartySoftware das
Eigentum an den gelieferten waren bis zur vollständigen
Bezahlung der jeweils bestellten Waren vor.
Veranlasst ein Unternehmer die Be- oder Verarbeitung der von
ZawartySoftware gelieferten und noch in deren Eigentum stehender
Waren, erfolgt dieses im Auftrag von ZawartySoftware, ohne dass
daraus Verbindlichkeiten für ZawartySoftware erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Unternehmer wird
ZawartySoftware Miteigentümerin an den neu entstehenden
Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten
Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von
ZawartySoftware gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt der Unternehmer schon jetzt
seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten
Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen
kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für ZawartySoftware.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an ZawartySoftware ab.
ZawartySoftware ermächtigt den Unternehmer widerruflich, die an
sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur
widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Unternehmer auf das Eigentum von ZawartySoftware hinweisen und
diese unverzüglich benachrichtigen. Der Unternehmer hat Zugriffe
Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung eines
Schecks ist ZawartySoftware berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter
Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich
entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen.
Die Kosten des Abtransportes trägt der Unternehmer in voller
Höhe. Der Unternehmer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht
eingelöst wird, auf Anforderung von ZawartySoftware die
erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und
Gefahr an ZawartySoftware zurückzusenden. In der Zurücknahme
sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch ZawartySoftware
liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung
findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der
einbehaltenen Sicherheiten 25 % der offenen Forderungen, so wird
ZawartySoftware auf Verlangen des Unternehmers insoweit
Sicherheit freigeben.
Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass die
einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
§ 9 Gewährleistung
1. ZawartySoftware leistet Gewähr für Mängel
der Ware. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie
vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch ist kein Mangel.
2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so
leistet ZawartySoftware zunächst nach Wahl des Verbrauchers
Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
ZawartySoftware ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der
Nachbesserung abzulehnen, wenn diese für ZawartySoftware mit
unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und die andere Art der
Nachbesserung dem Vertragspartner zuzumuten ist.
3. Ist der Vertragspartner Unternehmer, leistet
ZawartySoftware nach Wahl von ZawartySoftware Gewähr durch
Nachbesserung oder Nachlieferung.
4. Gelingt die Nacherfüllung nicht, hat der
Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Bei geringfügigen
Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt
vom Vertrag nicht ausgeschlossen.
5. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die
nachfolgenden Verjährungsbestimmungen:
Die Gewährleistungsfrist für alle von ZawartySoftware
gelieferten Produkte beträgt 1 Jahr, soweit keine
entgegenstehende Regelung getroffen wird. Dies gilt nicht bei
Haftung wegen Vorsatzes. Verlängerte Herstellergarantien, die
über diese Frist hinausgehen, gibt ZawartySoftware
selbstverständlich an den Käufer weiter.
6. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und
möglichst reibungslosen Behebung des Mangels auf eigene Gefahr,
verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der
Modell und Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten
Service-Begleitschein, sowie einer Kopie des Kaufnachweises mit
dem die Ware geliefert wurde, an ZawartySoftware oder an das von
ZawartySoftware benannte Service-Zentrum einzusenden. Solange
der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine
Nachbesserung,
Wandlung oder Minderung verlangen.
7. Stimmt ZawartySoftware der Rückabwicklung
eines Vertrages zu oder übersendet sie dem Käufer ein
Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei
Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum
Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten
Gutschrift in Abzug zu bringen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ZawartySoftware über.
Werden Betriebs oder Wartungsempfehlungen von ZawartySoftware
oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den
Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche
Gewährleistung.
8. Sollte der Käufer außerhalb der
Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich
herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine
Aufwandsentschädigung zugunsten von ZawartySoftware in Höhe von
EURO 50,- oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener
höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der
Kostenbetrag, den dieser ZawartySoftware in Rechnung stellt) als
vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als
vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der
Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler
feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder
keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw.
keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische
nicht auf einen Transportschaden beruhende Beschädigung
vorliegt. Grund hierfür ist der bei ZawartySoftware entstehende
Verwaltungsaufwand.
9. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen.
10. Verkauft der Käufer die von ZawartySoftware
gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der
damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf ZawartySoftware zu verweisen.
11. Die Unternehmer betreffenden Untersuchungs-
und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.
12. Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der
Vorbemühungen durch ZawartySoftware die auf den zu reparierenden
Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko
vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf
vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
13. Ist der Käufer Unternehmer, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei
denn, ihre Berechtigung sei durch ZawartySoftware schriftlich
anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
§ 10 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem
Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,
d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von
der Rückgabe ausgeschlossen!
§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei
Vertragsabschluß haftet ZawartySoftware nur, wenn ihr bzw. ihren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. In diesem Fall haftet ZawartySoftware auch für
fahrlässiges Verhalten.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet ZawartySoftware auch bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist
der Schadensersatz auf solche Schäden begrenzt, die
typischerweise auftreten und deren Eintritt ZawartySoftware bei
Vertragsschluss nach den ZawartySoftware bekannten Umständen
vernünftigerweise vorhersehen konnte.
§ 12 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen ZawartySoftware und dem Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart.
Soweit der Käufer Unternehmer ist, wird Gifhorn als
Gerichtsstand für alle sich mittel und unmittelbar aus der
Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 13 Datenschutz
ZawartySoftware ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder
von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden
mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 14 Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der
gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung
erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr
erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft,
Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor
der Verbringung der Ware einzuholen.
(Stand: Februar 2008)
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